Kinderlosenzuschlag steigt: Was Paare ohne Kinder in der Pflege zahlen
Redaktionsteam 2 Min. Lesezeit
Ob Paare Kinder bekommen, ist eine sehr persönliche Entscheidung - sie hat aber auch finanzielle Folgen. Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung schon heute einen Zuschlag, und der soll im Zuge der geplanten Pflegereform weiter steigen. Wir erklären, woher der Kinderlosenzuschlag kommt, wie hoch er ist und was sich ändern soll.
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Schon 2001 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern und Kinderlose nicht denselben Beitrag zahlen sollten: Wer Kinder betreut und erzieht, leiste einen „generativen Beitrag“ zum umlagefinanzierten System. Daraufhin führte der Gesetzgeber 2005 einen Zuschlag für Kinderlose von 0,25 Prozentpunkten ein.
Der allgemeine Beitragssatz stieg über die Jahre auf 3,05 Prozent (2022). Der Kinderlosenzuschlag blieb lange bei 0,25 Prozentpunkten und wurde 2022 auf 0,35 Prozentpunkte angehoben. Im selben Jahr urteilten die Verfassungsrichter erneut: Eltern mit mehreren Kindern dürften gegenüber Eltern mit einem Kind nicht benachteiligt werden. Der Gesetzgeber musste die Beiträge nach Kinderzahl staffeln.
Wer heute wie viel zahlt
Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG, in Kraft seit Juli 2023) gilt eine Staffelung:
Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 Prozent (3,6 Prozent allgemeiner Beitrag plus 0,6 Prozentpunkte Zuschlag)
Eltern mit einem Kind: 3,6 Prozent
Eltern mit zwei bis fünf Kindern: Abschlag von je 0,25 Prozentpunkten pro Kind (bis zum 25. Lebensjahr des Kindes)
Eltern mit fünf oder mehr Kindern: 2,6 Prozent
Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Kinderzahl 1,7 Prozent.
Was die Pflegereform plant
Für Kinderlose dürfte es noch teurer werden: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, den Zuschlag um 0,1 auf dann 0,7 Prozentpunkte anzuheben - das soll der klammen Pflegekasse über vier Jahre rund 4,6 Milliarden Euro zusätzlich bringen. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung mit drohendem Milliardendefizit.
Auch jenseits des Zuschlags trifft die Reform Paare: Nach dem Gesetzentwurf soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ab 2028 entfallen. Verabschiedet werden soll das Paket noch vor der Sommerpause im Kabinett.
Gut zu wissen
Der Zuschlag greift erst ab dem 23. Geburtstag und entfällt dauerhaft, sobald ein eigenes Kind nachgewiesen ist - auch bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern. Paare sollten ihrer Pflegekasse die Elterneigenschaft melden, damit der Abschlag korrekt berücksichtigt wird.
Quelle: AOK-Bundesverband, Nachricht „Stichwort: Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung“ vom 4. Juni 2026, sowie Berichterstattung zur geplanten Pflegereform (Stand Juni 2026). Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse.
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