Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung

Nach einer Trennung gibt es vieles, das Eltern untereinander regeln müssen. Nicht nur die gemeinsame Wohnung, das Vermögen und der Unterhalt wollen geklärt werden, sondern auch das Sorgerecht für die Kinder. Hier allerdings sind Schwierigkeiten nur in seltenen Fällen möglich, denn das gemeinsame Sorgerecht erlischt auch nach der Trennung nicht.

Gemeinsames Sorgerecht für die Kinder
Auch nach der Trennung bleiben beide Eltern für ihre Kinder verantwortlich - Foto: © magele-picture - stock.adobe.com

Wann muss über das Sorgerecht entschieden werden?

Paragraph 1627 des BGB verpflichtet Eltern dazu, ihre Sorgepflicht eigenverantwortlich und einvernehmlich auszuüben. Grundsätzlich sieht also auch das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht vor. Haben unverheiratete Eltern vor der Trennung eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben oder waren sie verheiratet, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Daher muss das Familiengericht am Scheidungstermin in aller Regel nicht hierüber entscheiden. Anders kann das aussehen, wenn kein gemeinsames Sorgerecht bestand, ein Elternteil nun jedoch darauf besteht. Dann ist es notwendig, dass dieser Elternteil - normalerweise der Vater - einen Antrag stellt. Für gewöhnlich wird das gemeinsame Sorgerecht dann erteilt, denn die Ausschlusskriterien sind streng: Nur wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, spricht etwas dagegen.

Ende der Beziehung - Eltern bleiben

Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung aufrechtzuerhalten, hat viele Vorteile. So müssen sich Eltern, selbst wenn sich ihre Wege trennen, ihrer Verantwortung als Mutter und Vater weiterhin bewusst sein. Für die kindliche Entwicklung ist es wichtig, dass sich beide kümmern und gemeinsam Entscheidungen treffen, die den Lebensweg des Kindes bestimmen. Auf diese Weise empfinden Kinder das Verlusterlebnis nach einer Trennung als weniger bedrohlich. Wichtig ist dann vor allem, dass der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, für regelmäßigen Umgang und guten Kontakt sorgt.

Muss jetzt alles gemeinsam entschieden werden?

Natürlich nicht. Viele Eltern glauben, dass sie durch das gemeinsame Sorgerecht stark eingeschränkt würden - das ist nicht der Fall. Das Gesetz unterscheidet zwischen „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ und „Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung“. Was das tägliche Leben betrifft, darf ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen entscheiden - zum Beispiel bei:

  • Ernährungsgewohnheiten
  • Schlafenszeiten
  • Kleidung
  • Erziehung im Alltag
  • Kontakten zu Freunden
  • Mediennutzung

Bei Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung müssen sich Eltern hingegen einig sein. Eine Entscheidung im Alleingang ist unter anderem nicht möglich bei:

  • einem Schulwechsel
  • einem Umzug
  • medizinischen Eingriffen (außer im Notfall)
  • der Vorsorge in Vermögensfragen

Genauer hinsehen müssen Eltern beim Thema Urlaub: Hier darf allein entschieden werden, wenn die Reise in ein EU-Land und nicht in ein Krisengebiet führt. Bei Fernreisen, sehr langen Reisen und Aufenthalten in gefährlichen Regionen müssen beide gemeinsam entscheiden.

Hinweis

Für eine verbindliche Rechtsberatung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser Artikel gibt nur allgemeine Hinweise und kann den Rat eines Anwalts nicht ersetzen. Einen Anwalt findest du zum Beispiel über die Rechtsanwaltskammer in deinem Bundesland.

Ana W.

Ana ist Familienberaterin und schreibt mit viel Wissen und Erfahrung über alles, was zu einer glücklichen Partnerschaft gehört.

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