Nach einer Trennung gibt es vieles, das Eltern untereinander regeln müssen. Nicht nur die gemeinsame Wohnung, das Vermögen und der Unterhalt wollen geklärt werden, sondern auch das Sorgerecht für die Kinder. Hier allerdings sind Schwierigkeiten nur in seltenen Fällen möglich. Das gemeinsame Sorgerecht nämlich erlischt auch nach der Trennung nicht.
Wann muss über das Sorgerecht entschieden werden?
Paragraph 1627 des BGB verpflichtet Eltern dazu, ihre Sorgepflicht eigenverantwortlich und einvernehmlich auszuüben. Grundsätzlich also sieht auch das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht vor. Haben unverheiratete Eltern vor der Trennung eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, oder waren sie verheiratet, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Daher muss das Familiengericht am Scheidungstermin in aller Regel nicht hierüber entscheiden.
Anders kann das aussehen, wenn kein gemeinsames Sorgerecht bestand, ein Elternteil nun jedoch darauf besteht. Dann ist es notwendig, dass dieser Elternteil – normalerweise der Vater – einen Antrag stellt, über den dann entschieden werden muss. Für gewöhnlich wird das gemeinsame Sorgerecht dann erteilt, denn die Ausschlusskriterien sind streng. So spricht nur dann etwas gegen das gemeinsame Sorgerecht, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ende der Beziehung: Eltern bleiben
Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung aufrechtzuerhalten, hat viele Vorteile. So müssen sich Eltern, selbst wenn sich ihre Wege trennen, ihrer Verantwortung als Mutter und Vater auch künftig bewusst sein. Für die kindliche Entwicklung ist es wichtig, dass sich beide Eltern kümmern und gemeinsam Entscheidungen treffen, die den Lebensweg des Kindes bestimmen. Auf diese Weise empfinden Kinder das Verlusterlebnis nach einer Trennung ihrer Eltern als weniger bedrohlich. Wichtig ist es dann vor allem auch, dass der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, für regelmäßigen Umgang und einen guten Kontakt sorgt.
Gemeinsames Sorgerecht – Muss jetzt alles gemeinsam entschieden werden?
Natürlich nicht. Viele Eltern glauben, dass sie durch das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung stark eingeschränkt würden und keine Entscheidungen mehr ohne die Zustimmung des anderen treffen können. Das jedoch ist nicht der Fall. Hier sieht das Gesetz eine Unterscheidung zwischen „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ sowie „Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung“ vor.
Was das tägliche Leben betrifft, darf ein Elternteil trotz des gemeinsamen Sorgerechts ohne die Zustimmung des anderen entscheiden. Dies gilt beispielsweise für:
Bei Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung müssen sich Eltern einig sein. Eine Entscheidung im Alleingang ist unter anderem bei:
nicht möglich.
Genauer hinsehen müssen Eltern, wenn es um Urlaub geht. Hier darf die Entscheidung alleine getroffen werden, wenn die Reise in ein Land innerhalb der EU und nicht in Krisengebiete führt. Bei Fernreisen, sehr langen Reisen und Aufenthalten in gefährlichen Regionen müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden.
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