Viele Paare, die sich heute für die Ehe entscheiden, machen nicht mehr von der alten Tradition der
Verlobung Gebrauch. Die meisten der Heiratswilligen wissen gar nicht mehr, was es mit der Verlobung eigentlich auf sich hat.

Was ist eine Verlobung?

Eine Verlobung ist nicht nur ein feierlicher Akt und ein Eheversprechen, sondern ist sogar rechtlich relevant. Studiert man einmal die Regelung der Verlobung im Bürgerlichen Gesetzbuch, erkennt man schnell, dass die Verlobung als eine Art Vertrag angesehen wird. Zwar kann man allein durch eine Verlobung keine anstehende Ehe erzwingen, aber es können durchaus Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Nach gesetzlicher Regelung ist es durchaus möglich, Geschenke, die zum Anlass der Verlobung überreicht wurden, zurückzuverlangen. Das Gesetz kann auf die verschiedensten Situationen reagieren, da die Vorlagen sehr detailliert sind.
Ein Grund für die rechtliche Grundlage ist die Vermeidung von Betrugsversuchen. Heiratsschwindler, die sich durch das Eheversprechen materiell bereichern möchten, haben dadurch schlechte Karten.

Verlobung nach christlichen Grundsätzen

Man muss sich also von der Vorstellung lösen, dass die Verlobung eine rein symbolische Handlung darstellt, die die innerliche Verbundenheit zweier Menschen auch schon vor der Hochzeit bekundet. Nach der Tradition im Europäischen Raum gilt die Verlobung als eine Art Prüfung. In der Zeit von der Verlobung bis zur Hochzeit, die in der Regel ein Jahr betragen sollte, haben die beiden Partner Zeit, sich wirklich sicher zu werden, ob sie heiraten und den Rest ihres Lebens miteinander verbringen wollen. In diesem Zusammenhang spielen vor allem die christlichen Grundsätze eine wesentliche Rolle. Nach diesen Grundsätzen kann eine geschlossene Ehe nicht wieder gelöst werden, eine Probezeit im Rahmen der Verlobung ist also durchaus sinnvoll. Auch heute wird noch mit den Worten „Bis der Tod Euch scheidet“ jede kirchliche Trauung vollzogen und stützt sich damit auf die alten Werte.

Verlobung als Auslaufmodell

Da der Gesetzgeber mit der Eintragung von Lebenspartnerschaften eine Alternative zur
klassischen kirchlichen Eheschließung geschaffen hat, verkommt die Verlobung mehr und mehr zum Auslaufmodell. Da „staatliche Ehen“ auch durchaus wieder geschieden werden können, spielen die christlichen Grundsätze keine Rolle mehr. Eine Prüfungszeit in Form einer Verlobung ist also nicht zwangsläufig notwendig. Da man im Vergleich zu früheren Zeiten heute in der Regel schon vor der Ehe eine gemeinsame Wohnung bekleidet, benötigt man auch diese spezielle Zeit zum wirklichen Kennenlernen des Partners nicht mehr.

Fazit
Sofern man auf die christlichen Grundsätze keinen allzu großen Wert legt, spielt die Verlobung heute keine wesentliche Rolle mehr. Für eine standesamtliche Hochzeit hat eine Verlobung generell keine Bedeutung. Heute ist es vielmehr die feierliche Geste des Eheversprechens, die junge Paare zu einer Verlobung animieren – eine durchaus schöne Geste!
Text: D.D.E.

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