Die Verlobung - ein Auslaufmodell?

Viele Paare, die sich heute für die Ehe entscheiden, machen von der alten Tradition der Verlobung keinen Gebrauch mehr. Die meisten Heiratswilligen wissen gar nicht mehr, was es mit der Verlobung eigentlich auf sich hat.

Ein Ring zur Verlobung
Die Verlobung ist mehr als eine Geste - rechtlich gilt sie als eine Art Vertrag - Foto: © Minerva Studio - stock.adobe.com

Was ist eine Verlobung?

Eine Verlobung ist nicht nur ein feierlicher Akt und ein Eheversprechen, sie ist sogar rechtlich relevant. Studiert man die Regelung der Verlobung im Bürgerlichen Gesetzbuch, erkennt man schnell, dass die Verlobung als eine Art Vertrag angesehen wird. Zwar kann man allein durch eine Verlobung keine anstehende Ehe erzwingen, aber es können durchaus Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

Nach gesetzlicher Regelung ist es sogar möglich, Geschenke, die zum Anlass der Verlobung überreicht wurden, zurückzuverlangen. Ein Grund für diese rechtliche Grundlage ist die Vermeidung von Betrugsversuchen: Heiratsschwindler, die sich durch das Eheversprechen materiell bereichern möchten, haben dadurch schlechte Karten.

Verlobung nach christlichen Grundsätzen

Man muss sich also von der Vorstellung lösen, dass die Verlobung eine rein symbolische Handlung sei, die die innerliche Verbundenheit zweier Menschen schon vor der Hochzeit bekundet. Nach der Tradition im europäischen Raum gilt die Verlobung als eine Art Prüfung: In der Zeit von der Verlobung bis zur Hochzeit, die in der Regel ein Jahr betragen sollte, haben die beiden Partner Zeit, sich wirklich sicher zu werden, ob sie heiraten und den Rest ihres Lebens miteinander verbringen wollen. Dabei spielen vor allem die christlichen Grundsätze eine wesentliche Rolle: Nach ihnen kann eine geschlossene Ehe nicht wieder gelöst werden, eine Probezeit im Rahmen der Verlobung ist also durchaus sinnvoll. Auch heute wird jede kirchliche Trauung noch mit den Worten „Bis dass der Tod euch scheidet“ vollzogen und stützt sich damit auf die alten Werte.

Verlobung als Auslaufmodell

Da der Gesetzgeber mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Alternative zur klassischen kirchlichen Eheschließung geschaffen hat, verkommt die Verlobung mehr und mehr zum Auslaufmodell. Da „staatliche Ehen“ auch wieder geschieden werden können, spielen die christlichen Grundsätze keine Rolle mehr. Eine Prüfungszeit in Form einer Verlobung ist also nicht zwangsläufig notwendig. Und da man heute im Vergleich zu früher in der Regel schon vor der Ehe eine gemeinsame Wohnung bezieht, benötigt man auch diese spezielle Zeit zum Kennenlernen des Partners nicht mehr.

Fazit

Sofern man auf die christlichen Grundsätze keinen allzu großen Wert legt, spielt die Verlobung heute keine wesentliche Rolle mehr - für eine standesamtliche Hochzeit hat sie ohnehin keine Bedeutung. Heute ist es vielmehr die feierliche Geste des Eheversprechens, die junge Paare zu einer Verlobung animiert. Und das ist doch eine durchaus schöne Geste!

D. D. E.

D. D. E. ist freier Autor bei Beziehungskram.de und schreibt über große Gefühle, die Liebe und die Schritte auf dem Weg zur Hochzeit.

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